Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Social Shift Agentur

1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Social Shift Agentur – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert, dass er Unternehmer ist und die Leistungen des Anbieters ausschließlich für gewerbliche oder nebengewerbliche Zwecke nutzt.

(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung.

2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot. Werbliche Informationen auf Websites oder in anderen Medien sind nicht verbindlich.

(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, E-Commerce-Beratung sowie Schulungen und Kurse. Die Leistungen werden entweder über einen vereinbarten Zeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.

(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen. Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.

(4) Der Anbieter garantiert über einen Zeitraum von drei Monaten die Generierung von 15 bis 20 Bewerbern, übernimmt jedoch keine Gewähr für tatsächliche Einstellungen oder den Erfolg der Bewerbungen.

(5) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Verschiebung ist nur möglich, wenn der Anbieter verhindert ist.

(6) Zusätzliche Kosten, die über die vertraglichen Leistungen hinausgehen, wie Werbekosten oder individuelle Programmierleistungen, trägt der Kunde. Der Anbieter tritt bei Verträgen zwischen dem Kunden und Dritten nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe auf.

3 Vertragsschluss

(1) Die angebotenen Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern laden den Kunden ein, ein Angebot zu unterbreiten.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien sich einig sind und dies in Textform bestätigen. Dies kann per E-Mail, Chat, Telefon, Videokonferenz oder schriftlich erfolgen. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter Telefongespräche oder Videokonferenzen zur Beweissicherung aufzeichnet.

(3) Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden an, erfolgt die Bestätigung in Textform oder durch Bereitstellung von Zugangsdaten zu einem Kundenportal.

4 Vergütung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ist verbindlich.

(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.

(3) Der Anbieter kann Vorschüsse verlangen und die Leistungserbringung von der vollständigen Zahlung abhängig machen.

(4) Mehrere Kunden eines Auftrags haften als Gesamtschuldner.

5 Zahlung, Rechnung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Vertragsschluss in voller Höhe fällig, es sei denn, es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. In diesem Fall sind die Raten jeweils im Voraus für den betreffenden Zeitraum zu entrichten.

(2) Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Anbieter mit Vertragsschluss ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens einen Geschäftstag vor der Belastung des Kontos (Pre-Notification). Die Pre-Notification kann formlos, z. B. per E-Mail oder Rechnung, erfolgen.

(3) Rücklastschriften sind innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung auszugleichen. Der Kunde trägt die durch Rücklastschriften entstehenden Kosten.

(4) Zahlungen können über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Deren Bedingungen sind vor Vertragsschluss einsehbar.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder erhebt er unberechtigt Einwendungen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet, sofern ihn ein Verschulden trifft.

(6) Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen.

(2) Entscheidungen, die für die Zusammenarbeit erforderlich sind, sind unverzüglich zu treffen.

(3) Unterbleibt die Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen Monat. Zudem kann der Anbieter Mehrkosten geltend machen.

(4) Der Kunde ist für die technische Ausstattung zum Abruf digitaler Inhalte selbst verantwortlich.

(5) Zugangsdaten zu digitalen Plattformen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

7 Zurückbehaltungsrecht

(1) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen bis zur Begleichung offener Beträge zurückhalten.

(2) Der Anbieter kann die Herausgabe von Unterlagen verweigern, bis seine Ansprüche erfüllt sind, sofern dem Kunden dadurch kein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht.

8 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur insoweit, als der Kunde regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat.

(4) Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

(5) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Stand: Februar 2025 



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Florian Langguth und Lukas Liedtke Inhaber bei Social Shift

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